von bambuz » Fr 24. Feb 2012, 21:18
Beim Lesen der Petition für eine Vereinheitlichung der Genehmigungsverfahren für Kleinwindanlagen kamen mir so einige Fragen in den Sinn. In Baden Württemberg soll es ja keiner Genehmigung bedürfen. Gilt das aber für überall - Wohngebiete, Krankenhausnähe, Stadtzentren usw? Kann ich einfach in meinem Garten (und damit vor Nachbars Nase) einen 10m Mast setzen und auf mein Recht pochen? Was ist mit 10m gemeint? Masthöhe? Gesamthöhe? Wie sieht es aus wenn der Mast auf einem Haus steht? Sollte man nicht doch lieber das ok vom Bauamt einholen bevor man anfängt zu bauen? Wie steht es mit mehreren Masten, bleiben auch die genehmigungsfrei (auch wenn es 10 auf einer Wiese sind)?
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